5. Die Gesuchsgegnerin rügt, die Vorinstanz hätte ihr die unentgeltliche Rechtspflege nicht gewährt, ohne eine entsprechende Rechtsgrundlage darzulegen, weshalb juristische Personen keinen solchen Anspruch hätten. Darin sei eine Verletzung von Art. 6 EMRK zu erblicken (KG-act. 1, S. 2 Ziff. 2).