Zudem werde sie erst nach Beendigung der Restaurationsarbeiten von Kundenfahrzeugen entsprechend Rechnung stellen können. Ausserdem werde die Liegenschaft nach Beendigung des Mietvertrages per Ende September 2017 abgerissen. Die erwähnten Gründe würden eine Vollstreckung der Ausweisung verhindern bzw. es sei eine Erstreckung des Mietverhältnisses zu gewähren (KG-act. 1, S. 2).