2.2 wird die Gesuchstellerin ermächtigt, das Mietobjekt auf Kosten und Gefahr der Gesuchsgegnerin zu räumen oder räumen zu lassen; 2.3 wird die Gesuchstellerin ermächtigt, bei der Kantonspolizei Hilfe zu beanspruchen, falls Zwangsanwendung zur Räumung erforderlich ist. 3. Das Gesuch der Gesuchsgegnerin um unentgeltliche Rechtspflege wird abgewiesen. Kantonsgericht Schwyz 4