Am 3. März 2017 (Postaufgabe: 2. März 2017) reichte die Gesuchsgegnerin die Klageantwort ein mit folgenden Anträgen (Vi-act. II): 1. Die Klage sei abzuweisen und die Angelegenheit vorerst zur einer möglichen Einigung an die Schlichtungsbehörde Höfe zurückzuweisen. 2. Die vorgenannte Verhandlung sei bis nach der Verhandlung bei der Schlichtungsbehörde zu sistieren. 3. Es sei die unentgeltliche Rechtspflege und Beistände zu gewähren. 4. Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Klägerin. 5. Es sei Herrn D.________ als Zeuge vorzuladen.