Pra 2011 Nr. 106). Die 30-tägige Anfechtungsfrist der Kündigung begann somit am 15. September 2016 zu laufen und endete am 15. Oktober 2016. Die Beschwerdeführerin hätte die Kündigung demnach bis am 15. Oktober 2016 anfechten müssen, was sie jedoch nicht tat. Dadurch verpasste die Beschwerdeführerin die Frist zur Anfechtung der Kündigung.