S. 7) ist von einem Nettoeinkommen von (gerundet) Fr. 16'100.00 pro Monat auszugehen. Dabei ist weder der Verlust der Arbeitsstelle per Ende März 2018 bei der Bank N.________ sicher noch bekannt, ob die Gesuchsgegnerin allenfalls nahtlos eine neue Anstellung findet oder Ersatzeinkommen erhalten wird. Zudem ist sie in der Lage, den Kostenvorschuss vor dem allfälligen Verlust der Arbeitsstelle zu bezahlen (vgl. Verfügung GPR 2017 12 vom 13. Dezember 2017 E. 2e). Kantonsgericht Schwyz 41