d) aa) Gemäss den Angaben des Gesuchstellers habe die Gesuchsgegnerin im Jahr 2014 ein Nettoeinkommen von Fr. 144‘359.00 und im Jahr 2015 von Fr. 172‘550.00 erzielt. In den Jahren 2016 und 2017 habe sie Lohnerhöhungen erhalten. Er ersucht um entsprechende Editionen, auch über weitere Belege. Die Gesuchsgegnerin hält fest, aufgrund der bereits von ihr zu leistenden Prozesskostenvorschüssen sei es bereits zu einer Lohnpfändung gekommen, weswegen sie heute noch hohe Schulden habe, die sie abzahlen müsse. Erneute Kosten würden zu neuen Betreibungen führen.