vgl. BGer 4A_37/2014 vom 24. Juni 2014 E. 2.4). Kommt hinzu, dass der Gerichtspräsident die Parteien vorliegend anlässlich der Instruktionsverhandlung explizit darauf hinwies, dass unter anderem die Erkenntnisse aus dem Verfahren betreffend Kostenvorschuss Kantonsgericht Schwyz 39