b) Wird Dispositivziffer 6 betreffend Abweisung des Prozesskostenvorschussgesuchs bestätigt, bleibt es bei dem in Dispositivziffer 7 gewährten Armenrecht. Der Gesuchsteller ersucht für diesen Fall eventualiter um angemessene Erhöhung des ihm erstinstanzlich gewährten Armenrechtshonorars. Kantonsgericht Schwyz 35