c) Nach dem Gesagten ist Dispositivziffer 2 der angefochtenen Verfügung zu bestätigen. Kantonsgericht Schwyz 33 5. Der Vorderrichter wies das Gesuch des Gesuchstellers um Prozesskostenbevorschussung durch die Gesuchsgegnerin ab (Dispositivziffer 6), hiess indessen sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege gut (Dispositivziffer 7). a) Der Gesuchsteller ersucht um Aufhebung von Dispositivziffer 6 und um Verpflichtung der Gesuchsgegnerin zur Leistung eines Prozesskostenvorschusses.