dem Gesuchsteller nicht Kantonsgericht Schwyz 32 direkt begegnen muss. Anlässlich der Hauptverhandlung vom 3. November 2016 sprach sich auch der Prozessbeistand für einen Informationsaustausch aus (act. A16 aus ZEO 11 9). Ebenso an der Instruktionsverhandlung ersuchte dieser um Abweisung der Berufung und stellte sich zumindest nicht explizit gegen den Informationsaustausch (KG-act. 25, S. 22).