_ erhalten zu haben. Er schicke ihr im Durchschnitt einmal im Monat ein „Päckli“ und da sei nebst anderen Sachen immer ein Brief dabei. Darin schreibe er ihr, was im Päckli sei und was er sich überlegt habe, dass er hoffe, dass sie es gut gebrauchen könne, dass er ihr alles Gute wünsche und an sie denke (KGact. 25 Fragen 78 ff., S. 12). Indem der Vorderrichter verfügte, dass der Gesuchsteller zuerst über sich zu berichten habe, kann aber vermieden werden, dass D.________ ihm schreiben muss, ohne eine Antwort zu erhalten. Ausserdem kann ein solcher Austausch als mit dem Kindeswohl vereinbar angesehen werden, zumal D.________ dem Gesuchsteller nicht Kantonsgericht