__ einzugehen und sich nicht in diese hineinzuversetzen vermag, zeigte sich insbesondere auch daran, dass er sie einen Tag vor der Kinderanhörung auf ihrem Schulweg abpasste. Auf Nachfrage hin erachtete er es einerseits als vorstellbar, dass dies für D.________ belastend gewesen sein müsse, andererseits sah er hierin nicht unbedingt eine zusätzliche Belastung für sie (KG-act. 25 Fragen 76 f., S. 11 f.). Er begründete bzw. rechtfertigte sein Verhalten damit, sie ja eine Woche davor habe besuchen wollen, was aber nicht geklappt habe. Dass D.________ Freude gezeigt hätte, vermochte er nicht zu behaupten. Er habe bei ihr keine Ablehnung, aber Erstaunen festgestellt (KG-act.