Dass sein Verhalten gegenüber D.________ ihre Beziehung zu ihm beeinträchtige, respektive Wut bei ihr auslöse, blende er aus. Seine depressive Grundstimmung und seine derzeit starke Ich-Bezogenheit würden ein differenziertes Wahrnehmen von D.________ und ihren Bedürfnissen und ein adäquates Handeln verhindern (Vi-act. D1 = KG-act. 4/1, S. 48, 80, 82 f. und 87 ff.). Diese Eindrücke bestätigten sich an der Parteibefragung, an welcher der Gesuchsteller jegliches Fehlverhalten von sich wies und überzeugt in die Opferrolle schlüpfte. Er ist offensichtlich der Überzeugung, dass D.________ ihn (aktuell) sehen will, obwohl keine Anhaltspunkte hierfür vorliegen. Sie sei immer zu ihm gekommen.