In dieses Bild würden gemäss den Erwägungen des Vorderrichters die geschilderten heimlichen Besuche passen, habe D.________ ihrem Vater hierdurch einerseits nahe sein und andererseits eine gewisse Distanz wahren können, weil sie nicht alleine dort gewesen sei und nicht dort übernachtet habe (vgl. angef. Kantonsgericht Schwyz 24