am liebsten alle zwei Wochen von Freitag- bis Sonntagabend – und nicht zusätzlich auch unter der Woche, wobei sich ein Zögern ihrerseits erst auf Nachfrage nach den Gründen für die gewünschte Reduktion der Vatertage feststellen lässt ‒ bei ihrem Vater zu sein (Vi-act. C35). Am 4. Dezember 2013 (im Verfahren ZES 13 513) führte sie bereits aus, den Gesuchsteller seit dem Umzug nach Zürich im Herbst 2013 nicht mehr gesehen zu haben. Sie vermisse ihn nicht und sei froh, dass er nicht mehr anrufe. Derzeit habe sie kein Bedürfnis, ihn zu sehen, und sie glaube nicht, dass sich das wieder ändern werde. Sie könne einfach nicht vergessen, dass er sie schon zweimal geschlagen habe (act.