bb) D.________ verfasste im Hinblick auf ihre Anhörung vom 19. Mai 2011 (im Verfahren ZES 11 135) vor dem Einzelrichter einen Brief an diesen mit dem Anliegen, nicht zu ihrem Papa zu wollen, weil er sie unter Druck setze, nicht aufwache, wenn sie in der Nacht ganz traurig sei, bereits schreie, wenn sie nur eine Frage stelle und weil er „Psucho“ mache mit ihr (vgl. Vi-act. C28). Auf die Frage, was sie mit „unter Druck setzen“ meine, brachte D.________ zum Ausdruck, dass ihr Vater sie nervös mache, sie nicht jede Woche zu ihm gehen wolle, sie Angst habe, alleine zu ihm zu gehen, und sie nicht bei ihm übernachten wolle (Vi-act. C29).