Aufgabe einer von Eltern und Gericht unabhängigen Kindesvertretung ist es, der Stimme des Kindes im Verfahren Gehör zu verschaffen. Sie hat den subjektiven Kindeswillen sorgfältig und umfassend abzuklären und dem Gericht zur Kenntnis zu bringen. Gleichwohl kann sie das Kindeswohl nicht ausser Acht lassen, dient das Institut der Kindesvertretung doch der Verwirklichung des Kindeswohls in familienrechtlichen Verfahren. Die Kindesvertretung soll die Meinung des Kindes nicht unreflektiert und gegen ihre eigene Überzeugung vertreten (Michel/Steck, a.a.O., N 18 zu Art. 299 ZPO). Rechtsanwalt E.________ hörte D.________ am 18. Dezember 2014 persönlich an