Verfügung, Dispositivziffer 3). Mit Berufung ersucht der Gesuchsteller in erster Linie um ersatzlose Aufhebung dieser Anordnungen (vgl. KG-act. 1 Antrag Ziff. 1, S. 2). 2. Der Gesuchsteller macht diverse formelle Mängel geltend, auf welche vorab eingegangen wird.