9. [Mitteilung] I. Dagegen erhob der Gesuchsteller am 20. März 2017 fristgerecht Berufung mit folgenden Anträgen: Kantonsgericht Schwyz 6 1. Die Dispositiv-Ziffern 1 und 2 der Verfügung des Einzelrichters March vom 30.12.2016 in ZES 14 584 seien ersatzlos aufzuheben.