betreffend Austritt aus GmbH (Sicherheitsleistung für Parteientschädigung) (Beschwerde gegen die Verfügung des Präsidenten des Bezirksgerichts Höfe vom 28. Februar 2017, ZGO 2017 8);- hat die 2. Zivilkammer, Kantonsgericht Schwyz 2 nachdem sich ergeben und in Erwägung: