In ihrer Eingabe vom 31. Oktober 2016 kündigte die Gesuchstellerin an, sie werde per 1. Dezember 2016 eine Wohnung in Goldau beziehen. Hinsichtlich des Arbeitsweges führte die Gesuchstellerin aus, sie müsse täglich mit dem Auto nach Hünenberg fahren, da sie wegen des Umstandes, dass sie in einer Tages- und Nachtschicht arbeite, auf ein Motorfahrzeug angewiesen sei. Ausserdem könne der Arbeitsweg von Goldau nach Hünenberg während ihrer Arbeitszeiten unmöglich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden. Die Auslagen für das Auto würden mindestens Fr. 400.00 pro Monat betragen (Vi-act. 40, S. 2 N 2).