Die Gesuchstellerin machte in ihrer Eingabe vom 22. Februar 2016, als sie noch in einer Notunterkunft (in Immensee) wohnte, Autokosten von Fr. 492.05 pro Monat (Benzin ca. Fr. 70.00, Versicherung und Steuern von Fr. 100.00 sowie Leasingraten von Fr. 322.05) geltend, ohne diese näher glaubhaft zu machen, wobei sie diese Auslagen nur vorläufig aufgenommen haben wollte (Vi-act. 6, S. 15 oben). Der Gesuchsgegner bestritt dieses Vorbringen (vgl. Viact. 14, S. 19 N 53). In ihrer Eingabe vom 31. Oktober 2016 kündigte die Gesuchstellerin an, sie werde per 1. Dezember 2016 eine Wohnung in Goldau beziehen.