aa) In der Eingabe vom 31. Oktober 2016 führte die Gesuchstellerin unter dem Titel „Kinderunterhaltsbeiträge“ aus, in der Notunterkunft, in welcher sie noch bis zum 1. Dezember 2016 lebe, gebe es keine Kochmöglichkeit. Sie müsse also jeden Tag auswärts essen bzw. picknicken, was im Vergleich zu Kantonsgericht Schwyz 23