a) Die Gesuchstellerin beantragt für die Zeit vom 1. Oktober 2016 bis 30. November 2016 einen persönlichen Unterhaltsbeitrag von Fr. 256.00 pro Monat. Zur Begründung führt sie aus, die Vorinstanz habe ihr Existenzminimum zu tief angesetzt. Dieses belaufe sich auf monatlich Fr. 2‘958.00, da sie immer noch in der geschützten Umgebung (in Immensee) gewohnt habe und ihr dabei Wohnkosten von Fr. 900.00 angefallen seien, ihre Fahrkosten zum Arbeitsort mit Fr. 244.00 und ihre Krankenkassenkosten mit Fr. 313.00 in ihrem Notbedarf zu veranschlagen seien sowie ihr Grundbetrag wegen der fehlenden Kochmöglichkeit um Fr. 300.00 zu erhöhen sei (KG-act. 1, S. 7 N 3).