a) Die Gesuchstellerin beantragt für die erwähnte Zeitperiode einen persönlichen Unterhaltsbeitrag von Fr. 515.00 pro Monat (KG-act. 1, S. 6). Der Gesuchsgegner wendet ein, der Unterhaltsanspruch der Gesuchstellerin sei auf Fr. 400.00 pro Monat beschränkt, da sie im vorinstanzlichen Verfahren keine höheren Unterhaltsbeiträge geltend gemacht habe (KG-act. 9, S. 11 N 15).