c) Die Gesuchstellerin hob am 14. Oktober 2015 vom auf den Namen des Gesuchsgegners lautenden Sparkonto bei der P.________, innert weniger als 20 Minuten Fr. 1‘200.00 und Fr. 5‘000.00 ab (Vi-act. 14, S. 19 N 57; Vi-BB 19). Ob die Gesuchstellerin dieses Geld im Einverständnis mit dem Gesuchsgegner bezog, wofür sie es verwendete und ob sie einen Teil davon dem Gesuchsgegner zurückgeben musste, ist umstritten (vgl. Vi-act. 12, S. 5 f. N 20 und S. 9 f. N 21). Wie es sich damit verhält, muss nicht geprüft werden, da die Gesuchstellerin mit Eingabe vom 30. Januar 2017 immerhin eingesteht, dass Kantonsgericht Schwyz 21