___ GmbH, Steinhausen, vom 4. Januar 2017 kann nämlich nur entnommen werden, dass der VW Polo wegen eines Frontschadens abgeschleppt werden musste (KG-act. 5/1). Damit steht aber nicht glaubhaft fest, dass eine Reparatur nicht mehr möglich sein oder sich nicht mehr lohnen soll, zumal der Gesuchsgegner dies bestreitet (vgl. KG-act. 13).