Es ist somit entscheidend, welchem der beiden Parteien dieses Fahrzeug besser dient. Auch wenn die Gesuchstellerin zur Bewältigung ihres Arbeitsweges nicht zwingend auf die Benützung eines Motorfahrzeuges angewiesen ist (vgl. E. 6a/cc hinten), so leistet ihr hierfür ein Auto doch positive Dienste. Fraglich ist, ob dieser Zweck höher einzuschätzen ist als jener für den Gesuchsgegner, der den Ford Fiesta nutzen möchte, um mit den Kindern Ausflüge, grössere Besorgungen und Einkäufe zu machen (vgl. Vi-act. 14, S. 15 N 41). Diese Frage kann indessen unbeantwortet bleiben.