c) aa) Gemäss ihrer Anhörung vom 16. August 2017 telefoniert K.________ seit einiger Zeit täglich mit ihrer Mutter und verbringt den Mittwochnachmittag oft bei ihr. Sie möchte mehr Kontakt zu ihrer Mutter haben, auch an den Wochenenden. Nach den Angaben von L.________ essen er und seine Schwester ein bis drei Mal in der Woche über Mittag bei ihrer Mutter. Er telefoniert mit seiner Mutter fast jeden Tag. Seit etwa einem halben Jahr besucht L.________ zusammen mit seiner Schwester jedes zweite Wochenende, von Freitagabend bis Sonntagabend, die Mutter, was für den Vater kein Problem ist. Der Vater weiss Bescheid über den Kontakt der Kinder mit ihrer Mutter (KG-act. 28, S. 2 N 5).