Denn es erscheine wichtig, dass die Kinder hinsichtlich Kultur bzw. Religion der Parteien hohe Feiertage des zweimal jährlich stattfindenden Beirams mit beiden Elternteilen bzw. deren Familien verbringen könnten, was der Gesuchsgegner bis anhin verweigert habe. Zudem beantragt die Gesuchstellerin, sie sei berechtigt zu erklären, die Kinder während der Schulferien für die Dauer von drei Wochen Kantonsgericht Schwyz 11