Am 10. Januar 2017 teilte die Gesuchstellerin dem Gericht mit, sie habe mit dem Fahrzeug VW Polo ihres Bruders einen Selbstunfall erlitten. Das Auto sei so stark beschädigt worden, dass sich eine Reparatur nicht lohne, falls eine solche überhaupt möglich sei. Auch aus diesem Grund sei sie auf die Zuwei- Kantonsgericht Schwyz 6 sung des Ford Fiesta angewiesen (KG-act. 5). Der Gesuchsgegner nahm dazu mit Eingabe vom 23. Januar 2017 Stellung (KG-act. 13).