8. […]. 9. Der Ehemann wird verpflichtet, der Ehefrau wie folgt einen monatlichen, im Voraus zahlbaren Unterhaltsbeitrag zu bezahlen: - Fr. 400.60 vom 1. Juni 2016 bis 30. September 2016 - Fr. 139.50 ab 1. Oktober 2016. 10.-15. […]. C. Die Gesuchstellerin reichte am 2. Januar 2017 rechtzeitig Berufung ein mit folgenden Rechtsbegehren (KG-act. 1):