Ausserdem ist die Ehefrau berechtigt, die Kinder während der Schulferien für die Dauer von zwei Wochen pro Jahr auf eigene Kosten zu sich oder mit sich in die Ferien zu nehmen. Die Ehefrau wird verpflichtet, die Ausübung des Ferienbesuchsrechts mindestens drei Monate im Voraus anzumelden beziehungsweise mit dem Ehemann abzusprechen. 4.-6. […]. 7. Die Fahrzeuge Ford Fiesta und BMW werden dem Ehemann zur alleinigen Benützung zugewiesen. 8. […].