5. Zufertigung an die Gesuchsteller (2/R), den Gesuchsgegner (1/GU), die Vorinstanz (1/A) sowie nach definitiver Erledigung an die Vorinstanz (1/R, mit den Akten) und an die Kantonsgerichtskasse (1/ü, im Dispositiv). Die Kantonsgerichtsvizepräsidentin Der Gerichtsschreiber Versand 27. Juli 2017 lul Kantonsgericht Schwyz 8