c) Gegen diese Verfügung erhob der Kläger am 22. Februar 2017 Beschwerde beim Kantonsgericht und stellt folgende Anträge (KG-act. 1): 1. Es sei die vorinstanzliche Verfügung aufzuheben und die Sache an die Vorinstanz zurückzuweisen mit dem Auftrag, nach Eintreten auf die Widerspruchsklage des Klägers vom 10. August 2016 über die Widerspruchsklage materiell zu entscheiden.