1. a) Mit Verfügung vom 4. Juli 2016 teilte das Betreibungsamt Schwyz A.________ (nachfolgend Kläger) in der Betreibung Nr. xx mit, der Gläubiger, B.________ (nachfolgend Beklagter), habe das vom Kläger geltend gemachte Eigentumsrecht an 20 Stammanteilen der E.________ GmbH bestritten und setzte ihm eine Frist von 20 Tagen zur Anhebung der Widerspruchsklage (Viact. KB 3). Diese Verfügung wurde dem Kläger seinen eigenen, unbestritten gebliebenen Ausführungen zufolge am 6. Juli 2016 zugestellt (Vi-act. 1, S. 3).