1. a) Mit Verfügung vom 4. Juli 2016 teilte das Betreibungsamt Schwyz A.________ (nachfolgend Kläger) in der Betreibung Nr. xx mit, der Gläubiger, B.________ (nachfolgend Beklagter), habe das vom Kläger geltend gemachte Eigentumsrecht an 20 Stammanteilen der E.________ GmbH mit Sitz in Baar bestritten und setzte ihm eine Frist von 20 Tagen zur Anhebung der Widerspruchsklage (Vi-act. KB 3). Diese Verfügung wurde dem Kläger seinen eigenen, unbestritten gebliebenen Ausführungen zufolge am 6. Juli 2016 zugestellt (Vi-act. 1, S. 2 f.).