2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens betragen Fr. 2‘000.00 und werden dem Beklagten auferlegt. Sie werden vom Kostenvorschuss des Beklagten (Fr. 2‘000.00) bezogen. 3. Der Beklagte hat die Kläger für das Beschwerdeverfahren mit Fr. 1‘000.00 (inkl. Auslagen und 8 % MWST) zu entschädigen.