3. Der Eigentümer der GB Nr. uu [neu ww] ist jederzeit berechtigt, das Grundstück GB Nr. vv [neu xx] zur Vornahme von Reparaturen an der Wasserleitung zu betreten. 4. Die Notariats- und Grundbuchgebühren bezahlt I.________. 5. Das Notariat Einsiedeln wird mit der Anmeldung dieser Grunddienstbarkeit unter dem Kennwort „Wasserbezugsrecht“ im Grundbuch beauftragt, wobei die Dienstbarkeit auf GB Nr. uu [neu ww] als Recht und auf GB Nr. vv [neu xx] als Last einzutragen ist.