1. A.________ zieht die mit Eingabe vom 20. Februar 2017 erhobene Berufung gegen die Verfügung des Bezirksgerichtes Schwyz vom 8. Februar 2017 innert zehn Tagen nach beidseitiger Unterzeichnung der vorliegenden Vereinbarung zurück. 2. Die Kosten für das Berufungsverfahren vor dem Kantonsgericht Schwyz (ZK2 2017 14) übernehmen die Parteien je zur Hälfte und verzichten gegenseitig auf die Ausrichtung einer Parteientschädigung für das Berufungsverfahren. 3.-11 [.... ]