2. Der Gesuchsgegner sei zu verpflichten, der Gesuchstellerin für das vorliegende Verfahren einen Gerichts- und Anwaltskostenbeitrag in Höhe der Summe der Gerichtskosten zuzüglich CHF 2'500.00, eventuell wieviel, zu bezahlen. Eventualiter sei der Gesuchstellerin für das vorliegende Verfahren die unentgeltliche Rechtspflege und Rechtsverbeiständung in der Person des Unterzeichneten zu gewähren. Kantonsgericht Schwyz 3 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zulasten des Gesuchsgegners