Um dieser Aufgabe nachzukommen und das Vertrauensverhältnis zu den Kindern zur Wahrung ihrer Interessen im Verfahren ZEO 15 36 aufrechtzuerhalten, müsse der Kindesvertreterin der persönliche Kontakt mit den Kindern ermöglicht werden. Nach dem Gesagten erfolgte der fakturierte Aufwand der Kindesvertreterin, der sich grösstenteils auf die Kontaktaufnahme und Kontaktausübung mit den Kindern bezog, im Rahmen ihres Auftrags. Für diesen Aufwand reichte sie am 19. Dezember 2016 zwei Abrechnungen ein, eine bezüglich des Verfahrens ZEO 15 36 (Fr. 3‘125.65) und eine, welche sich auf beide Verfahren ZEO 15 36 und ZES 16 226 bezog (jedoch halbiert = Fr. 1‘561.70, Vi-act.