2. Die Gerichtskosten, bestehend aus Entscheidgebühr, Kosten Übersetzung und Kosten für die Vertretung der Kinder betragen Fr. 8‘647.35. 3. Die Gerichtskosten von Fr. 8‘647.35 werden der Klägerin überbunden. 4. Die Klägerin wird verpflichtet, dem Beklagten eine Parteientschädigung von Fr. 20‘000.00 (inkl. Auslagen & MwSt.) zu bezahlen. 5. Die Prozessbeiständin der Kinder RA lic.iur. G.________ wird aus der Bezirksgerichtskasse mit Fr. 4‘687.35 (inkl. Auslagen & MwSt.) entschädigt. 6. [Zufertigung].