Mit Schreiben vom 14. Dezember 2016 (Poststempel 15. Dezember 2016) zog die Beschwerdeführerin ihre Klage vom 6. Mai 2015 zurück (KG-act. 10/1). Im selben Schreiben teilte Rechtsanwältin Dr. iur. B.________ mit, dass sie die Beschwerdeführerin ab sofort nicht mehr vertrete. Der Einzelrichter am Be- Kantonsgericht Schwyz 3 zirksgericht March verfügte daraufhin am 23. Dezember 2016 was folgt (KGact. 1/2): 1. Der Prozess ZEO 15 36 wird als durch Klagerückzug erledigt abgeschrieben.