, Basel 2014, N10 zu Art. 319 OR; Staehelin, Zürcher Kommentar zum OR, 4. Aufl., Zürich/Basel/Genf 2006, N 36 zu Art. 319 OR). Nachdem aber die Vertragsqualifikation bereits aufgrund der übrigen Kriterien möglich ist, erweist es sich im Ergebnis nicht als entscheidrelevant, wenn die Vorinstanz im Rahmen der Gesamtbeurteilung des Vertragsverhältnisses die Entschädigungsform erwähnt, zumal ein Stundenlohn wie gesagt nicht gegen einen Arbeitsvertrag spricht.