O., N 2 zu Art. 321d OR). Dass die Beschwerdeführerin nur Kantonsgericht Schwyz 8 einzelne Weisungen erteilte, kann somit nichts an der Vertragsqualifikation ändern, zumal die üblichen Reinigungsarbeiten einer Privatwohnung (bzw. Haus) allgemein bekannt sind und keine umfassenden Weisungen benötigen.