Die Beschwerdegegnerin qualifiziert das Rechtsverhältnis unter Verweis auf das angefochtene Urteil als Arbeitsvertrag und erläutert, weshalb die von der Beschwerdeführerin aufgezählten Kriterien nicht zuträfen (KG-act. 8). Auf die Begründungen der Parteien zu den einzelnen Kriterien wird im Folgenden näher eingegangen.