Mit Beschwerdeantwort vom 14. Februar 2017 beantragte C.________ (nachfolgend Beschwerdegegnerin) die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdeführerin (KG-act. 8). 2. Umstritten ist vorwiegend die Qualifikation des Rechtsverhältnisses zwischen den Parteien als Arbeits- (Beschwerdegegnerin) oder Werkvertrag (Beschwerdeführerin). Ein schriftlicher Vertrag liegt nicht vor.