5. Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Zustellung nach Art. 72 ff. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) Beschwerde in Zivilsachen beim Bundesgericht in Lausanne eingereicht werden; die Beschwerdeschrift muss den Anforderungen von Art. 42 BGG entsprechen. Der Streitwert beträgt Fr. 30‘100.00. Kantonsgericht Schwyz 14 6. Zufertigung an Rechtsanwalt K.________ (11/R) und an das Amt für Vermessung und Geoinformation (1/R, vorab und nach definitiver Erledigung 1/R, mit den Akten).